Änderungs-Historie · SGB 11
2 Drucksachen haben dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
- BT-Drs. 21/5509TEILS UNSICHER22. April 2026
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Sozialverwaltung
Der Gesetzentwurf zur Entlastung der Sozialverwaltung (BT-Drs. 21/5509) ist eine Bundesrats-Initiative und fasst zahlreiche Vereinfachungen für Behörden und Leistungsbeziehende in neun Sozialgesetzen zusammen.
1 Änderung am Gesetz
- BT-Drs. 21/1853PRÜFUNG NÖTIG29. September 2025
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – WDModG)
Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) vom 22.
1 Änderung am Gesetz
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 25
In § 25 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SGB XI (Pflegeversicherung) wird die Formulierung für den verlängerten Familienpflegeversicherungsschutz bei Ausbildungsunterbrechung angepasst. Parallel zur SGB-V-Änderung: „den freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes“ wird durch „einen freiwilligen Wehrdienst“ ersetzt. Damit sind zukünftig alle Formen freiwilligen Wehrdienstes (auch nach dem neuen WPflG) von dieser Schutzregelung erfasst.
§ 100
§ 100 SGB XI (Nachweispflicht bei Familienversicherung) wird neu gefasst: Der bisherige Satz bleibt erhalten, ergänzt wird ein neuer Satz, der klarstellt, dass § 67a Absatz 2 SGB X (Datenerhebung bei anderen Stellen) unberührt bleibt.