Änderungs-Historie · PREISANGG
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 1
Veraltete Begriffe in § 1 werden modernisiert: „Organe der Europäischen Gemeinschaften“ heißt jetzt „Europäischen Union“, die alte Schreibweise „daß“ wird zu „dass“, und „Letztverbraucher“ wird durch „Verbraucher“ ersetzt.
§ 2
Der bisher weggefallene § 2 PAngG wird neu mit Auskunftsbefugnissen der Preisbehörden gefüllt: Sie dürfen Auskünfte verlangen und Betriebsstätten betreten. Der Inhalt entspricht dem bisherigen § 3 PAngG, allerdings mit der korrigierten Schreibweise „Zivilprozessordnung“ statt „Zivilprozeßordnung“.
§ 3
Der bisherige § 3 PAngG (Auskunftsbefugnisse, die jetzt in § 2 wandern) wird komplett ersetzt durch neue Bußgeldvorschriften: Absatz 1 überführt das bisher im WiStG verankerte Blankett für PAngV-Verstöße ins PAngG; Absatz 2 schafft neue Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen EU-Preisangabepflichten an Ladestationen (AFIR Art. 5); Absatz 3 setzt den Bußgeldrahmen auf bis zu 100.000 Euro.