Änderungs-Historie · PATANWO
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 41a
Für angestellte Patentanwälte (Syndikuspatentanwälte) wird der Verweis auf das Steuerberatungsgesetz präzisiert: Statt des allgemeinen '§ 4' gilt künftig gezielt '§ 4c Absatz 2 Nummer 2', was die spezifische Tätigkeit benennt, auf die sich die patentanwaltliche Funktion als Syndikus bezieht.