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Kreditzweitmarktförderungsgesetz

Änderungs-Historie · KREDITZWEITMARKTFG

1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.

Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben

Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen

Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.

Artikel 30 und Artikel 36 Absatz 5

  • BT-Drs. 21/6002Aufhebung19. Mai 2026

    Zwei Regelungen des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes von 2023 werden gestrichen: Artikel 30 und Artikel 36 Absatz 5. Welche konkreten Inhalte diese Artikel hatten, lässt sich aus den verfügbaren Daten nicht entnehmen.