Zum Inhalt springen

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten

Änderungs-Historie · GWG 2017

1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.

Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben

Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen

Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.

§ 2

  • BT-Drs. 21/6002Wort-Ersetzung19. Mai 2026

    Die im Geldwäschegesetz als Verpflichtete aufgeführten Steuerberatungsvereine werden nicht mehr über einen Verweis auf § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes bezeichnet, sondern direkt mit ihrem geläufigen Namen 'Lohnsteuerhilfevereine'. Das ändert nichts an ihrer Pflicht zur Geldwäscheprävention, nur an der Bezeichnung.

§ 50

  • BT-Drs. 21/6002Wort-Ersetzung19. Mai 2026

    Die Aufsichtszuständigkeit für Lohnsteuerhilfevereine im Geldwäschegesetz wird sprachlich vereinfacht: Statt des technischen Verweises auf '§ 4 Nummer 11 des Steuerberatungsgesetzes' steht nun direkt 'Lohnsteuerhilfevereine'. Die zuständige Aufsichtsbehörde (nach § 27 StBerG) bleibt dieselbe.