Änderungs-Historie · FGO
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 33
Die Zuständigkeit des Finanzgerichts für Streitigkeiten über das Steuerberatungsrecht wird angepasst: Statt wie bisher auf den Ersten Teil, den Zweiten und Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils sowie den Ersten Abschnitt des Dritten Teils des Steuerberatungsgesetzes zu verweisen, gilt der Finanzrechtsweg künftig für Streitigkeiten, die durch den Ersten Teil, den Zweiten und den Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils sowie durch § 159 des Steuerberatungsgesetzes geregelt werden.
§ 62
Der Verweis auf den Paragrafen im Steuerberatungsgesetz, der landwirtschaftlichen Buchstellen die Vertretung vor dem Finanzgericht erlaubt, wird aktualisiert: statt auf den alten § 4 Nr. 8 wird nun auf den neuen § 4a verwiesen (Folge einer Umstrukturierung des Steuerberatungsgesetzes).
Der Verweis auf die spezifische Nummer im Steuerberatungsgesetz, auf die sich Lohnsteuerhilfevereine bei ihrer Vertretungsbefugnis vor dem Finanzgericht stützen, wird gestrichen. Der Paragraph selbst bleibt, nur die Nummerierungsangabe 'Nr. 11' entfällt — weil die Regelung der Lohnsteuerhilfevereine im Steuerberatungsgesetz umstrukturiert wurde.