Änderungs-Historie · DEUTSCH-FRANZ-GYMNASIEN-2025
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
Artikel 1 des Vertragsgesetzes
Der Bundestag erteilt seine parlamentarische Zustimmung zum Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen Deutschland und Frankreich über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur. Das Abkommen wird damit innerstaatlich wirksam und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Artikel 2 des Vertragsgesetzes
Die Bundesregierung erhält die Befugnis, Änderungen oder Ergänzungen an den fünf Anlagen des Abkommens (Stundentafeln, Abschlussregelungen, Urkundenmuster u. a.) durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen, sofern diese Anpassungen im Rahmen der Abkommensziele bleiben. Die Zustimmung des Bundesrates ist dabei jeweils erforderlich.