Änderungs-Historie · AOEG 1977
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
Artikel 100
Eine Übergangsregelung wird neu gefasst: § 142 der Abgabenordnung (Pflicht zur Führung von Anbauverzeichnissen) gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 1. September 2026 beginnen.