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Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld

Änderungs-Historie · ALGIIV 2008

1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.

Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben

Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen

Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.

§ 3

  • BT-Drs. 21/5509Einfügung22. April 2026

    Wenn selbständig tätige Leistungsbeziehende Eigenentnahmen (z. B. Sachentnahmen aus dem Betrieb) nicht monatlich per Kassenbuch belegen, werden stattdessen die vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Branchenpauschbeträge von den Ausgaben abgezogen. Außerdem: Werden gar keine Betriebsausgaben angegeben, können diese pauschal nach § 3c EStG festgesetzt werden.