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Wehrsoldgesetz

Änderungs-Historie · WSG 2020

1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.

Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben

Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen

Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.

§ 1

  • BT-Drs. 21/1853Wort-Ersetzung29. September 2025

    In § 1 Absatz 1 wird klargestellt, dass der Verweis auf § 58b des Soldatengesetzes nur für die bis zum 31. Dezember 2025 geltende Fassung dieses Paragraphen gilt. Hintergrund: § 58b des Soldatengesetzes wurde durch das WDModG aufgehoben; der Verweis soll die Anwendung für Altfälle sicherstellen.

§ 2

  • BT-Drs. 21/1853Wort-Ersetzung29. September 2025

    § 2 wird vereinfacht: Die Absatznummer '(1)' entfällt, weil gleichzeitig Absatz 2 gestrichen wird. Der einzige verbleibende Satz wird damit zum einzigen, unnummerierten Absatz. Der Wortlaut von Absatz 2 (jetzt gestrichen) geht aus der Drucksache nicht hervor.

§ 3

  • BT-Drs. 21/1853Wort-Ersetzung29. September 2025

    In § 3 Absatz 1 werden zwei zusätzliche Paragraphen des Bundesbesoldungsgesetzes in die Verweisung aufgenommen: § 9a und § 17. Das bedeutet, dass die entsprechenden Regelungen des BBesG fortan auch für Soldatinnen und Soldaten im freiwilligen Wehrdienst entsprechend gelten.

Abschnitt 4

  • BT-Drs. 21/1853Streichung29. September 2025

    Abschnitt 4 des Wehrsoldgesetzes wird vollständig gestrichen. Er enthielt die §§ 18 und 19. Die lokalen Daten zeigen beide Paragraphen bereits als '(weggefallen)'. Der bisherige Inhalt von Abschnitt 4, § 18 und § 19 ist aus der Drucksache nicht rekonstruierbar.

§ 6

  • BT-Drs. 21/1853Absatz-Neufassung29. September 2025

    § 6 Absatz 1 (Auslandsvergütung) wird neu gefasst. Der neue Wortlaut knüpft die Auslandsvergütung für Soldatinnen und Soldaten im freiwilligen Wehrdienst an die gleichen Voraussetzungen, unter denen Besoldungsempfängerinnen und -empfängern am selben Dienstort Auslandsdienstbezüge nach § 52 des Bundesbesoldungsgesetzes zustehen. Der bisherige Wortlaut des Absatzes 1 ist aus der Drucksache nicht rekonstruierbar.

§ 8

  • BT-Drs. 21/1853Wort-Ersetzung29. September 2025

    In § 8 Absatz 3 wird der Verweis auf § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes durch einen zeitlich begrenzten Verweis ersetzt, der klarstellt, dass nur die bis zum 31. Dezember 2025 geltende Fassung dieser Vorschrift gemeint ist.

  • BT-Drs. 21/1853Wort-Ersetzung29. September 2025

    In § 8 Absatz 4 Nummer 1 Buchstaben a bis f wird der Verweis auf § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes jeweils durch einen zeitlich begrenzten Verweis (bis 31. Dezember 2025) ersetzt. Dies betrifft alle sechs Entlassungsgründe, bei denen kein Entlassungsgeld gezahlt wird.

  • BT-Drs. 21/1853Wort-Ersetzung29. September 2025

    § 8 Absatz 4 Nummer 2 wird neu gefasst: Der Verweis auf § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes erhält einen Zusatz, der die Geltung auf die Fassung bis 31. Dezember 2025 begrenzt. Außerdem entfällt das Wort 'oder' am Ende, da Nummer 3 gleichzeitig gestrichen wird.

  • BT-Drs. 21/1853Streichung29. September 2025

    Aus § 8 Absatz 4 wird Nummer 3 gestrichen. Der bisherige Wortlaut dieser Nummer geht aus der Drucksache nicht hervor. Die lokalen Daten zeigen § 8 Absatz 4 bereits mit der Angabe '3. (weggefallen)'.

§ 11

  • BT-Drs. 21/1853Wort-Ersetzung29. September 2025

    In § 11 Absatz 1 wird der Verweis auf die §§ 50 und 50a des Bundesbesoldungsgesetzes um § 50d erweitert. Soldatinnen und Soldaten können damit auch Vergütungen nach dem neu eingefügten § 50d BBesG erhalten.

§ 12

  • BT-Drs. 21/1853Wort-Ersetzung29. September 2025

    § 12 (Auslandsverwendungszuschlag) wird vereinfacht: Die Absatznummer '(1)' entfällt, weil Absatz 2 gestrichen wird. Außerdem wird der Verweis auf '§ 56 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Bundesbesoldungsgesetzes' durch den allgemeinen Verweis auf '§ 56 des Bundesbesoldungsgesetzes' ersetzt (Erweiterung des Verweisumfangs). Der bisherige Wortlaut von Absatz 2 ist aus der Drucksache nicht rekonstruierbar.

Inhaltsübersicht

  • BT-Drs. 21/1853Inhaltsübersicht-Änderung29. September 2025

    Die Inhaltsübersicht des Wehrsoldgesetzes wird angepasst: Der bisherige Titel von Abschnitt 4 (mit Inhalt) wird durch die Angabe 'Abschnitt 4 (weggefallen)' ersetzt. Ebenso werden die Einträge zu § 18 und § 19 durch '(weggefallen)' ersetzt, da beide Paragraphen durch Nummer 9 des gleichen Artikels gestrichen werden.