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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Änderungs-Historie · GWB

1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.

Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben

Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen

Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.

§ 47a Abs. 1 Satz 2

  • BT-Drs. 21/5440Wort-Ersetzung20. April 2026

    Die Markttransparenzstelle beobachtet künftig auch den Handel mit Wasserstoff auf der Großhandelsstufe – bisher war nur Elektrizität und Erdgas erfasst.

§ 47b Abs. 1 Satz 1, Satz 2, Abs. 2 Satz 1, Abs. 8

  • BT-Drs. 21/5440Wort-Ersetzung20. April 2026

    In § 47b werden alle Stellen, wo nur 'Elektrizität und Erdgas' stand, um Wasserstoff erweitert. Dadurch muss die Markttransparenzstelle künftig auch den Wasserstoff-Großhandel beobachten.

§ 47h Abs. 2 Satz 2

  • BT-Drs. 21/5440Wort-Ersetzung20. April 2026

    Der zweijährige Tätigkeitsbericht der Markttransparenzstelle muss künftig auch den Wasserstoff-Großhandel umfassen, wenn dieser betroffen ist.

§ 47i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2

  • BT-Drs. 21/5440Wort-Ersetzung20. April 2026

    Die Behörden-Zusammenarbeit und Kooperationsvereinbarungen der Markttransparenzstelle werden auf Wasserstoff-Börsen ausgedehnt.

§ 48 Abs. 3 Satz 1

  • BT-Drs. 21/5440Wort-Ersetzung20. April 2026

    Das Wettbewerbs-Monitoring des Bundeskartellamts wird auf Wasserstoffmärkte und Wasserstoffbörsen ausgedehnt.