Änderungs-Historie · EEG 2014
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 28
Im Jahr 2026 findet eine zusätzliche Ausschreibung für Windenergie an Land statt (Windsonderausschreibung), die am 1. Oktober 2026 als Gebotstermin ausgeschrieben wird und ein Volumen von 5.000 Megawatt umfasst. Dieses Zusatzvolumen wird bei der regulären Volumenverteilung für 2026 nicht mitgezählt, und es gelten sonst dieselben Ausschreibungsbedingungen wie bei den anderen Gebotsterminen.
§ 101
Die neue Windsonderausschreibung nach § 28 Absatz 7 darf erst dann angewendet werden, wenn die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat, und danach nur im Rahmen dieser Genehmigung.