Zum Inhalt springen

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien

Änderungs-Historie · EEG 2014

1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.

Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben

Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen

Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.

§ 28

  • BT-Drs. 21/5920Einfügung13. Mai 2026

    Im Jahr 2026 findet eine zusätzliche Ausschreibung für Windenergie an Land statt (Windsonderausschreibung), die am 1. Oktober 2026 als Gebotstermin ausgeschrieben wird und ein Volumen von 5.000 Megawatt umfasst. Dieses Zusatzvolumen wird bei der regulären Volumenverteilung für 2026 nicht mitgezählt, und es gelten sonst dieselben Ausschreibungsbedingungen wie bei den anderen Gebotsterminen.

§ 101

  • BT-Drs. 21/5920Einfügung13. Mai 2026

    Die neue Windsonderausschreibung nach § 28 Absatz 7 darf erst dann angewendet werden, wenn die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat, und danach nur im Rahmen dieser Genehmigung.