Änderungs-Historie · BMELDDIGIV
1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.
Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben
Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen
Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.
§ 7
In der Digitalisierungsverordnung für Meldedaten wird Nummer 26 der Selbstauskunft-Datenliste zur letzten Nummer, weil Nummer 27 ersatzlos gestrichen wird. Das Komma nach '3002' wird durch einen Punkt ersetzt (Satzzeichen-Anpassung wegen Ende der Aufzählung).
§ 8
An fünf Stellen in § 8 der Digitalisierungsverordnung wird '§ 36 Absatz 2,' gestrichen. § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes, der bestimmte Übermittlungssperren betraf, ist weggefallen — die Verordnung wird entsprechend bereinigt.