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Verordnung zur Bestimmung von Inhalt, Form und Verfahren von Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und einem Verwaltungsportal zur Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen

Änderungs-Historie · BMELDDIGIV

1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.

Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben

Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen

Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.

§ 7

  • BT-Drs. 21/1853Mehrfach-Wort-Ersetzung29. September 2025

    In der Digitalisierungsverordnung für Meldedaten wird Nummer 26 der Selbstauskunft-Datenliste zur letzten Nummer, weil Nummer 27 ersatzlos gestrichen wird. Das Komma nach '3002' wird durch einen Punkt ersetzt (Satzzeichen-Anpassung wegen Ende der Aufzählung).

§ 8

  • BT-Drs. 21/1853Streichung29. September 2025

    An fünf Stellen in § 8 der Digitalisierungsverordnung wird '§ 36 Absatz 2,' gestrichen. § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes, der bestimmte Übermittlungssperren betraf, ist weggefallen — die Verordnung wird entsprechend bereinigt.