Zum Inhalt springen

Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

Änderungs-Historie · BFJG

1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.

Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben

Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen

Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.

§ 2

  • BT-Drs. 21/5869Aufhebung11. Mai 2026

    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) verliert seine Funktion als Vermögensabschöpfungsstelle: Der bisherige Buchstabe d in § 2 Absatz 2 Nummer 3, der diese Aufgabe dem BfJ zugewiesen hatte, wird gestrichen; der verbleibende Buchstabe e (Vereinfachung des internationalen Rechtsverkehrs) rückt auf den Platz des Buchstaben d vor.