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Asylgesetz

Änderungs-Historie · ASYLVFG 1992

1 Drucksache hat dieses Gesetz im erfassten Zeitraum berührt. Die jüngste Änderung steht oben.

Drucksachen, die dieses Gesetz angefasst haben

Bearbeitungsverlauf einzelner Paragraphen

Wer hat zuletzt was an welcher Stelle geändert? Pro Paragraph eine kompakte Übersicht aller bekannten Änderungen.

§ 45

  • BT-Drs. 21/5476Einfügung21. April 2026

    § 45 Asylgesetz erhält einen neuen Absatz 3: Kommunen erhalten ein Vetorecht gegen die Zuweisung von Asylbegehrenden zur Unterbringung. Die Zuweisung ist unzulässig, wenn die jeweilige Kommunalvertretung (Gemeinderat, Stadtrat o. ä.) sich mit Mehrheitsbeschluss dagegen ausgesprochen hat.